Zertifizierte Räumungen

Rechtskonforme Räumung.
Diskret durchgeführt.

Gerichtlich beauftragte und zertifizierte Räumungen – mit ordnungsgemäßer Inventarisierung, Protokoll und Übergabe an die Hausverwaltung.

Eine gerichtliche Räumung ist nichts, was man nebenbei macht. Sie verlangt juristisches Verständnis, korrekte Dokumentation und absolute Verlässlichkeit. Wir haben uns auf genau diesen Bereich spezialisiert und führen Räumungen im Auftrag von Gerichten, Hausverwaltungen, Anwälten und Privateigentümern durch.

Wann wir tätig werden

Eine zertifizierte Räumung wird in der Regel dann notwendig, wenn:

  • ein rechtskräftiges Räumungs­urteil vorliegt (Delogierung)
  • eine Verlassenschaft inventarisiert und geräumt werden muss
  • ein Mietverhältnis gegen den Willen einer Partei beendet wurde
  • Beweissicherung oder gerichtliche Hinterlegung notwendig ist

Wie wir vorgehen

  • Termin­abstimmung mit Gerichtsvollzieher
  • Inventarisierung & Foto-Dokumentation
  • Lagerung pfändbarer Gegenstände
  • Entsorgung wertloser Gegenstände
  • Räumungs­protokoll für Akten
  • Schloss­tausch durch Partnerbetrieb
  • Übergabe an Hausverwaltung
  • Abrechnung gerichtsfest
2,50 m Schrankhöhe? Bei uns kein Problem.

Während andere Spediteure bei 2,20 m zerlegen müssen, transportieren wir Schränke und Kästen bis 2,50 m Höhe ohne Zerlegen. Das spart Stunden – und schont Ihre Möbel.

Für Hausverwaltungen & Anwälte

Wir bieten Dauerverträge für Hausverwaltungen, Anwaltskanzleien und gemeinnützige Wohnbauträger an. Pauschalkonditionen, fixe Reaktionszeiten und ein eingespieltes Team, das die Spielregeln kennt.

Diskretion in der Nachbarschaft

Wir sind uns bewusst, dass Räumungen sensibel sind. Wir arbeiten ohne unnötiges Aufsehen, ohne markierte Fahrzeuge und ohne lautes Auftreten. Das schützt alle Beteiligten.

Nächster Schritt

Räumung notwendig? Wir kennen das Verfahren.

Schreiben Sie uns – wir machen Ihnen innerhalb eines Werktags ein konkretes Festpreis-Angebot.

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